Restwassermanagement an der Traun

Ein StopAdapt-Projekt.



Beides ermöglichen: Intakte Fließgewässerökologie und Gewinnnung regenerativer Energie aus Wasserkraft

In Bayern erzeugen ca. 4.200 Wasserkraftanlagen (inkl. Pumppeicher-kraftwerke PSW) mit einer Ausbauleistung von fast 3.000 MW (Megawatt) jährlich rund 13.000 GWh (Gigawattstunden) Strom. Der Anteil der Wasserkraft an der gesamten Brutto-stromerzeugung ist hierbei mit rund 15 % in Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern am höchsten. Die Kehrseite der Medaillie: Wasserkraftanlagen greifen in das Ökosystem der Fließgewässer ein und verändern die Lebensbedingungen für Flora und Fauna der Gewässer. Charakteristische Bedingungen wechselfeuchter Lebensräume gehen verloren, die stetige Erneuerung gewässertypischer Habitate und Strukturen unterbleibt, Querbauwerke behindern oder unterbinden die Wanderung von Gewässerorganismen, insbesondere von Fischen. In sog. „Ausleitungsstrecken“ müssen ausreichende Mindestwassermengen deren ökologische Funktionen gewährleisten, vor allem in Niedrigwassersituationen. Leider ist das nicht immer der Fall.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2016



Im konkreten Fall geht es um einen ca. 10 km langen Gewässerabschnitt der Traun, unweit des Chiemsees. Es handelt sich um einen aus  gewässerökologischer und fischereibiolo-gischer Sicht äußerst wertvolles Salmoniden-/Huchengewässer. Insgesamt 5 kleine Wasserkraftanlagen tragen dort maßgeblich dazu bei, dass an zahlreichen Tagen weder die fachlich vorgegebenen Mindesttiefen an den pessimalen Stellen noch die durchschnittlichen Mindesttiefen in den Ausleitungsstrecken eingehalten werden. Dies schadet nicht nur der Gewässserökologie sondern konterkariert auch die nicht kommerziell ausgerichteten Aktivitäten des Fischereirechteinhabers, diesen Gewässerabschnitt ökologisch zu bewirtschaften.

Als Verein unterstützen wir den Fischereirechteinhaber beratend und konzeptionell bei seinen Bemühungen, vor dem Hintergrund komplexer wasserrechtlicher und technischer Verhältnisse zu erreichen, dass die fachlich gebotenen Restwassermengen an 365 Tagen im Jahr mindestens eingehalten werden. Grundlage ist u.a. die "Handlungsanleitung zu ökologischen und energiewirtschaftlichen Aspekten der Mindestwasserfestlegung für bestehende kleine Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken vom 21. Oktober 2021". Als erste konkrete Maßnahme wurde nach ausführlichen Diskussionen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein Monitoringprogramm auf den Weg gebracht.